Genehmigungs­engineering

Wir übernehmen für Ihre Anlage die gesamte Genehmigungs­planung und Einreichung bei den zuständigen Behörden.

Sicherheitsbrille liegt auf einem Plan

Verwaltungsaufwand reduzieren
Optimierung Ihrer Genehmigungs­prozesse

Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung der Betriebsweise, der Beschaffenheit und der Lage von Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV zum Bundes­immissions­schutz­gesetz BImSchG aufgelistet sind, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Wir begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungs­verfahren und stehen Ihnen mit fundiertem Expertenwissen bei Erst­genehmigungen nach § 4 BImSchG, Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG oder Genehmigungs­anträgen auf wesentliche Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG zur Seite.

Zügige Genehmigungs­verfahren verschaffen Ihnen viele Vorteile, so minimieren Sie die Kosten und gestalten Projekte finanziell attraktiver.

Unsere Leistungen im Detail

  • Begleitende Beratung und Unterstützung während des gesamten Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes­immissions­schutz­gesetz (BImSchG) als Planungs­büro und/oder Entwurfs­verfasser
  • Umwelt­rechtliche Beratung einschließlich Bewertung und Einordnung Ihrer Antrags­gegenstände hinsichtlich BetrSichV, GefahrstoffV, AwSV, Industrie­emissions­richtlinie, TEHG, UVPG, StörfallV, TA Luft sowie der einschlägigen Technischen Regeln und Vorschriften (s.a. Kompetenzen – Umwelt­recht, Anlagen­sicherheit, Arbeits­schutz)
  • Präsentation Ihres Projektes bei der genehmigenden Behörde sowie Klärung und Abstimmung von Art und Umfang der Antrags­unterlagen mit der Behörde im Rahmen der Antrags­konferenz bzw. des Erörterungs­termins
  • Erstellung der notwendigen Genehmigungs­unterlagen nach Bundes­immissions­schutz­gesetz (BImSchG) auf Basis der länder­spezifischen Formular­sätze oder EliA-Programme einschließlich der Textteile, sowie Integration von sonstigen Anträgen (z.B. Bauanträge, Entwässerungs­anträge u.a.)
  • Hausinterne Erstellung der Grund-, Verfahrens- und R&I-Fließbilder mit Zusatz­informationen nach DIN EN ISO 10628, sowie aller anderen für die Genehmigung benötigten baurechtlich unverbindlichen Zeichnungen, z.B. Quellenplan, Aufstellungs­plan, Ex-Schutzplan etc.
  • Hausinterne Erstellung neuer oder Überarbeitung bestehender Explosions­schutz­dokumente und -pläne
  • Koordinierung der beteiligten Fachgutachter (Ex-Schutz, Brandschutz, Prognose von Immissionen und Emissionen, WHG / AwSV, UVP, Arbeits­schutz) sowie Integration der benötigten Gutachten in die Antrags­unterlagen
  • Zusammen­tragen, Beschaffung und Aufarbeitung aller für die Antragstellung benötigten Informationen, wie etwa amtliche Lagepläne, Flur­stücks­nachweise, Bebauungs­plan, Flächen­nutzungs­plan, Maschinen- und Apparate­listen, Gefahrstoff­kataster, Sicherheits­daten­blätter, Emissions­quellen­listen und –pläne, Gefahr­stofflager­kapazitäten zur Beurteilung der Störfall­pflichtigkeit nach SEVESO III, Abfall­bilanz, Abwasser­anfall, LAU- und HBV-Anlagen wasser­gefährdender Stoffe, Angaben zum Betriebs­grundstück usw.
  • Erstellung der elektronischen Antrags­unterlagen sowie der notwendigen Print­exemplare (zwischen 3 bis 15 Exemplare, je nach Antragsart und -umfang) zur Einreichung bei der Genehmigungs­behörde sowie für die Dokumentation des Auftrag­gebers / Antrags­stellers
  • Erstellung / Pflege des Genehmigungs­katasters
  • Erstellung von Auflagen­katastern sowie koordinative Begleitung, Kontrolle und Dokumentation der Umsetzungs­maßnahmen