Wir übernehmen für Ihre Anlage die gesamte Genehmigungsplanung und Einreichung bei den zuständigen Behörden.
Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung der Betriebsweise, der Beschaffenheit und der Lage von Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV zum Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG aufgelistet sind, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Wir begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren und stehen Ihnen mit fundiertem Expertenwissen bei Erstgenehmigungen nach § 4 BImSchG, Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG oder Genehmigungsanträgen auf wesentliche Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG zur Seite.
Zügige Genehmigungsverfahren verschaffen Ihnen viele Vorteile, so minimieren Sie die Kosten und gestalten Projekte finanziell attraktiver.