Ihr Anlagenbau-Projekt ist bei uns in besten Händen – von der Planung bis zur Inbetriebnahme begleiten wir Sie verlässlich!
Nach der detaillierten Planungsphase beginnt die Phase des Anlagenbaus mit dem Auftrag an die Hersteller, Lieferanten und Monteure. Die erfolgreiche Koordination von Baustellen führt für Sie zu einer optimalen Nutzung von Ressourcen, zur Vermeidung von Engpässen und zur Einhaltung von Qualitätsstandards.
In der Funktion als Projektleiter oder Projektingenieur bieten wir Ihnen fundiertes Expertenwissen und jahrelange Erfahrung für die reibungslose Realisierung Ihres Anlagenbauprojekts. Als kompetente Ansprechpartner übernehmen wir in unserem Unternehmen und bei Ihnen vor Ort bzw. auf Ihrer Baustelle unter anderem folgende Aufgaben:
Baustellenkoordination ist notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu gewährleisten. Im Baubereich sind die Unfall- und Gesundheitsrisiken besonders hoch, insbesondere im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen. Baustellen sind durch ständig wechselnde Bedingungen, Witterungseinflüsse und hohen Termindruck geprägt. Besonders gefährlich wird es, wenn verschiedene Gewerke gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, was zu einer erheblichen Steigerung der Unfallgefahr führen kann.
Eine effektive Baustellenkoordination stellt sicher, dass alle beteiligten Gewerke, wie Schlosser, Mechaniker, Maurer, Glaser und Elektriker, über die jeweiligen Risiken informiert sind, die von den Arbeiten der anderen ausgehen. Hierbei kommt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eine zentrale Rolle zu. Der SiGeKo kommuniziert mit allen Auftragnehmern und sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen klar definiert und umgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Baustellenkoordination wird benötigt, wenn auf einer Baustelle Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies ist erforderlich, um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sicherzustellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators liegt beim Bauherrn oder einem von ihm beauftragten Dritten. Ein Koordinator muss bereits ab zwei beteiligten Arbeitgebern bestellt werden, unabhängig davon, ob deren Arbeiten parallel oder zeitlich versetzt durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben des Koordinators gehört die Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach § 3 Abs. 1 BaustellV. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen, die durch die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Unternehmen auf der Baustelle entstehen können. Besondere Bedeutung erhält die Baustellenkoordination bei gefährlichen Arbeiten wie Erdarbeiten, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, sowie bei Tätigkeiten mit chemischen oder biologischen Stoffen.
Die Baustellenkoordination ist auf Baustellen erforderlich, deren Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern oder auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden. Ebenso gilt dies, wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet. Eine Vorankündigung dieser Baustellen ist an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Die Baustellenkoordination umfasst auch die Planung und Ausführung sicherheitsrelevanter Maßnahmen bereits im Vorfeld der Bauarbeiten. Der Bauherr kann die Koordination selbst übernehmen, einen Dritten beauftragen oder einen Koordinator benennen. In der Regel wird jedoch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragt, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Die SiGeKo-Funktion erfordert spezielle Qualifikationen, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt sind.
Baustellen, die nicht unter die Definition einer baulichen Anlage fallen oder nur einfache Instandhaltungsarbeiten betreffen, erfordern keine Koordination nach der Baustellenverordnung. Dies gilt beispielsweise für kleinere Reparaturarbeiten oder Bauunterhaltungsmaßnahmen geringen Umfangs, die keine umfassenden Sicherheitskoordinationsmaßnahmen nötig machen.
Eine Baustelle ist ein temporärer Ort, an dem Bauarbeiten durchgeführt werden, wie etwa der Bau, Umbau, Abriss oder die Renovierung von Gebäuden oder Infrastruktur. Sie umfasst die Fläche, auf der die Arbeiten stattfinden, sowie die notwendigen Einrichtungen und Materialien.
Ein Baustellenkoordinator ist eine Person oder ein Unternehmen, das für die Planung, Organisation und Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen auf einer Baustelle zuständig ist. Er sorgt dafür, dass die Arbeiten sicher und effizient ablaufen.
Baustellenkoordination bezeichnet die systematische Planung, Steuerung und Überwachung aller Bauaktivitäten auf einer Baustelle, um Sicherheit, Effizienz und Termintreue zu gewährleisten. Sie umfasst die Abstimmung der verschiedenen Gewerke, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Minimierung von Risiken.
Die Koordination einer Baustelle erfolgt durch den Baustellenkoordinator oder Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), unterstützt durch Bauleiter und Projektmanager. In kleinen Projekten kann der Bauleiter diese Rolle übernehmen.
Ein Baustellenkoordinator muss bestellt werden, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind oder wenn die Baustellenverordnung dies vorschreibt, insbesondere bei Projekten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Der Koordinator gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat folgende Pflichten:
Die Baustellenverordnung hat den Zweck, die Sicherheit und Gesundheit der auf Baustellen tätigen Personen zu schützen. Sie legt Mindestanforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination fest und regelt die Pflichten der am Bau beteiligten Parteien.
Ein SiGeKo ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, der für die Überwachung und Sicherstellung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften auf einer Baustelle verantwortlich ist. Der SiGeKo übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von Unfällen und Gefahren auf der Baustelle.
SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Es handelt sich um eine Position, die in der Baustellenkoordination für die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards verantwortlich ist.
Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind oder wenn besondere Gefahrenpotenziale vorliegen. Dies ist insbesondere bei größeren Bauprojekten oder komplexen Bauvorhaben der Fall.
Der Bauherr oder der Auftraggeber eines Bauprojekts ist verpflichtet, einen SiGeKo zu beauftragen, sobald die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, insbesondere bei Projekten mit mehreren beteiligten Unternehmen.
Die Häufigkeit der Anwesenheit eines SiGeKo auf der Baustelle hängt von der Größe, Komplexität und den Gefahrenpotenzialen des Projekts ab. In der Regel muss der SiGeKo regelmäßig vor Ort sein, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und bei Gefahren sofortige Maßnahmen zu ergreifen.